
Vorschau
Training beginnt am Sonntag
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Ab dem 6. Juni wird der Betrieb auf unseren Standanlagen zu den üblichen Trainingszeiten wieder aufgenommen. Die Hygieneregeln und 3G (genesen, geimpft oder getestet) müssen beachtet werden.
Hygienekonzept - gültig ab 04.06.2021
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Mit dem Beginn des Schießbetriebs nach der coronabdingten Pause gelten für alle Mitglierder, Schützen und Besucher auf den Schießstandanlagen die Regelungen ders Hygienekomnzepts.
Aktion Saubermann und Trainingsstart bald möglich
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Mitgliederrundschreiben: Sport auf den Schießstandanlagen ist bald wieder zulässig
Am kommenden Freitag (04.06.) wird der Vorsrtand der Schießgesellschaft über die Rahmenbedingungen für den Trainingsstart auf den Schießstandanlagen des Vereins sprechen. Der Sport in Sporthallen und damit auch für die SG Hamm ist möglich, sobald die Inzidenzstufe 2 am 03.06.2021 erreicht ist. Zuvor müssen jedoch vom Verein die Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften und der Rückverfolgung getroffen werden.
Eine besondere Hürde bleibt, dass die Schützen einen aktuellen Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine Immunierungsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist oder den Impfnachweis (einschließlich einer Frist von 14-Tage nach der letzten Impfung) vor dem Training vorlegen müssen.
Wir haben die wichtigsten Informationen in deinem Rundschreiben für alle Mitglieder zusammengefaßt, dass heute (01.06.) per Post verschickt wurde.
Die Hygienebedingungen gelten entsprechend auch für den Arbeitstag am Samstag, dem 5.06.2021, ab 9:00 Uhr.
Voraussichtlich wird Training auf unseren Schießstandanlagen dann ab Sonntag, dem 06.06.2021 zu den bekannten Zeiten wieder stattfinden.
200 Tage Lockdown -Lockerungen für den Schießsport noch nicht in Sicht
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Aktuelle Coronaschutzverordnung läßt kein Training zu - Inzidenz unter 50 für Sport in Sporthallen erforderlich
Deutsche Meisterschaften in München sollen stattfinden - bis zum Meldeschluss Mitte Juli kann Qualifikation erfolgen
Große Verärgerung über Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes durch die Bundesregierung
Niemand da - der Schießbetrieb ruht seit 200 Tagen!
Der Vorstand der Schießgesellschaft traf sich am 14.05.2021 erneut per Videokonferenz. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Planungen für einen möglichst schnellen Wiederbeginn des Trainingsbetriebes auf den Anlagen des Vereins. Allerdings sind die Aussichten derzeit noch denkbar schlecht, da die maßgebliche Inzidenz für Hamm noch über 100 liegt und damit das Sportverbot des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt. Erst bei einer Inzidenz unter 100 gibt die Coronaschutzverordnung des Landes wieder den Rahmen vor. Aber auch die aktuelle Verordnung vom 15.05.2021 läßt uns erst hoffen, wenn die Inzidenz mehr als 5 Tage lang unter 50 sinkt. Daran ist derzeit noch nicht zu denken, denn dies bedeutet, dass in einem Zeitraum von 7 Tagen durchschnittlich nicht mehr als 12 neue Fälle registriert werden dürfen.
Dennoch sind die Vorbereitungen getroffen worden, um schnell wieder öffnen zu können. U.a. wurde für die Kontaktverfolgung bereits die Luca-App eingerichtet. Nach dem aktuellen Stand müssen die Schützen zusätzlich einen Impf- oder Testnachweis vorweisen.
Der Deutsche Schützenbund will Ende August und Ende September die Deutschen Meisterschaften in München durchführen. Die Qualifikation ist bis Mitte Juli möglich. Dazu müssten dann auch die Stände wieder geöffnet werden können. Der Vorstand hofft, dass das Ende Juni oder Anfang Juli der Fall sein wird.
Die Planungen für die Durchführung einer Jahreshauptversammlung wurden ebenfalls begonnen. Sie soll voraussichtlich auf einem Samstag ab Mitte August auf der Wiese des Vereinsgeländes durchgeführt werden. Die Einladungen werden rechtzeitig per Post verschickt.
Außerordentlich groß ist die Verärgerung des Vorstandes und vieler Schützen über den Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung zum Waffenrecht und wie mit den Sportschützen umgegangen wird. Im Eilverfahren, bewußt an den Schießsportverbänden vorbei, soll das Gesetz noch vor den Bundestagswahlen geändert werden, um den Behörden umfangreiche Auskünfte und Abfragen bei den Gesundheitsbehörden unter Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht zu ermöglichen. Die Situation und den Gesetzentwurf hat der Deutsche Schützenbund auf seiner Interseite veröffentlicht (siehe Artikel" DSB: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren : Gegen alle Bedenken auf Wahrung der bürgerlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte versucht die Bundesregierung durch die Vorlage eines Entwurfs „eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ (siehe Anhang) eine drastische Verschärfung des Waffenrechts noch in der alten Legislaturperiode durchzusetzen.").
Aktion Saubermann - nächster Anlauf - vielleicht am 5.06. ??
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Aktualisierung vom 15.05.2021: Der nächste Termin ist für den 05.06.2012 geplant. Es hängt jedoch davon ab, ob und welche Einschränkungen die Coronaschutzverordnung vorgibt. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab!
Aktualisierung vom 04.05.2021: Leider müssen wir auch den Nachholtermin am 08.05.2021 absagen. Als nächsten Termin haben wir den 05.06.2021 geplant.
Aktualisierung vom 20.04.2021: Der Nachholtermin am 8.05.2021 ist stark gefährdet. Eine kurzfristige Absage auch dieses Termins ist möglich!
Wieder eine Absage - Arbeitstag muss verschoben werden.
Auch wenn kein Sportbetrieb möglich ist, müssen auf unserem großen Gelände einige Arbeiten erledigt werden.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Inzidenzwerte und der damit verbundenen umfassenden Einschränkungen durch die Coronaschutzverordnung und die aktuelle ab dem 14.04.2021 gültige städtische Allgemeinverfügung kann jedeoch derzeit kein Arbeitstag durchgeführt werden. Der Vorstand hat als Ersatztermin den 8. Mai vorgesehen - wenn dann die rechtliche Möglichkeit gegeben ist.
Die Gesundheit der Mitglieder und ihrer Angehörigen geht vor. Deswegen sind weiterhin keine allgemeinen und sportlichen Aktivitäten möglich. In der letzten Vorstandssitzung, die wie schon einige zuvor per Videokonferenz stattfand, wurden bereits Überlegungen für einen eingeschränkten Sportbetrieb gemacht. Eine Möglichkeit ist es, die Kontaktverfolgung zu verbessern. Deswegen soll geprüft werden, ob auch für die Schießstände die Luca-App genutzt werden soll. Technisch ist die Umsetzung möglich und Kosten für den Verein oder für die Mitglieder würden nicht entstehen.