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Vorschau

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich von der Jahreshauptversammlung festgelegt. In den letzten Jahren wurden die Beiträge jedoch im Drei-Jahres-Rhythmus angepasst. Zur Zeit sind die Beiträge gültig, die in der Jahreshauptversammlung 2013 mit Wirkung ab dem 01.01.2014 festgesetzt wurden.

In der Jahreshauptversammlung am 15.03.2019 wurden die Beiträge mit Wirkung vom 01.01.2020 angehoben.

Im Jahr der Aufnahme müssen die Beiträge anteilig ab dem Beginn des nächsten Quartals gezahlt werden. Eine Aufnahmegebühr ist nicht zu zahlen.

Pflichtarbeitsstunden

In der Schießgesellschaft Hamm ist die gemeinsame Arbeit Tradition. Bei der Pflege des Vereinsgeländes, bei der Unterhaltung der Schießstandanlagen und bei der Durchführung von Schießwettbewerben und Veranstaltungen sollen die Mitglieder aktiv mitwirken. Die Jahreshauptversammlung setzt dafür eine Mindeststundenzahl fest. Sollten diese Pflichtstunden nicht abgeleistet werden, ist ein Ersatzentgelt in Höhe von 10,00 € je Stunde (Jugendliche 5,00 €) zu zahlen. Zur Zeit sind mindestens 10 Pflichtstunden (Jugendliche 5 Pflichtstunden) abzuleisten und nachzuweisen.

In der Jahreshauptversammlung am 15.03.2013 wurden mit Wirkung vom 01.01.2014 an 14 Pflichtstunden (Jugendliche 7 Pflichtstunden) festgelegt.

Beitragsordnung

Neben der grundsätzlichen Festlegung in der Satzung der Schießgesellschaft (§8) werden die Einzelheiten zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und Ableistung der Pflichtarbeitstunden in der Beitragsordnung geregelt. Die aktuelle Beitragsordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 15.03.2013  beschlossen.

Nach der Beitragsordnung kann der Vorstand über eine vorübergehende Ermäßigung des Mitgliesbeitrages oder eine Befreiung von der Verpflichtung zur Ableistung von Pflichtstunden mit Wirkung für die Zukunft in der Regel für die Dauer eines Kalenderjahres entscheiden.

 Beiträge und Pflichtarbeitsstunden

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