Mit dem Beginn des Schießbetriebs nach der coronabdingten Pause gelten für alle Mitglierder, Schützen und Besucher auf den Schießstandanlagen die Regelungen ders Hygienekomnzepts.
- gegr. 1848 - e.V.
Mit dem Beginn des Schießbetriebs nach der coronabdingten Pause gelten für alle Mitglierder, Schützen und Besucher auf den Schießstandanlagen die Regelungen ders Hygienekomnzepts.
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