
Vorschau
Jugendversammlung am 09. August 2021
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Einladung zur Versammlung der SG Hamm - Jugend
Die Jugendabteilung dern SG Hamm führt am
Montag, dem 9. August 2021 ab 18:00 Uhr
am Vereinsheim der SG Hamm an der Lippestraße 71, 59071 Hamm (voraussichtlich im Freien)
die diesjährige Jahreshauptversammlung durch.
Es müssen die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die ggf. dann geltenden Test-, Impf- oder Immunisierungsnachweispflichten (3G-Regeln) beachtet werden. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Wahlen zum Jugendvorstand. Außerdem soll die Jahresplaung besprochen werden.
Der "Hammer Sommer-Ferienspaß 2021" bei der SG Hamm
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Die SG Hamm freut sich schon auf die Teilnehmer am Ferienspaß in diesem Jahr
Die Schießgesellschaft Hamm bietet im Rahmen des "Hammer Sommer-Ferienspaß 2021" einen Schnupperkurs im Sportschießen mit dem Luftgewehr an. Die Teilnehmer sollten zwischen 10 bis 16 Jahre alt sein. Die Anforderungen des Hygienekonzeptes des Vereins müssen beachtet werden.
Die Luftdruckanlage der SG Hamm ist mit elektronischen Ergebnisanzeigen ausgestattet - Foto: SG Hamm
Training beginnt am Sonntag
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Ab dem 6. Juni wird der Betrieb auf unseren Standanlagen zu den üblichen Trainingszeiten wieder aufgenommen. Die Hygieneregeln und 3G (genesen, geimpft oder getestet) müssen beachtet werden.
Hygienekonzept - gültig ab 04.06.2021
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Mit dem Beginn des Schießbetriebs nach der coronabdingten Pause gelten für alle Mitglierder, Schützen und Besucher auf den Schießstandanlagen die Regelungen ders Hygienekomnzepts.
Aktion Saubermann und Trainingsstart bald möglich
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Mitgliederrundschreiben: Sport auf den Schießstandanlagen ist bald wieder zulässig
Am kommenden Freitag (04.06.) wird der Vorsrtand der Schießgesellschaft über die Rahmenbedingungen für den Trainingsstart auf den Schießstandanlagen des Vereins sprechen. Der Sport in Sporthallen und damit auch für die SG Hamm ist möglich, sobald die Inzidenzstufe 2 am 03.06.2021 erreicht ist. Zuvor müssen jedoch vom Verein die Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften und der Rückverfolgung getroffen werden.
Eine besondere Hürde bleibt, dass die Schützen einen aktuellen Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine Immunierungsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist oder den Impfnachweis (einschließlich einer Frist von 14-Tage nach der letzten Impfung) vor dem Training vorlegen müssen.
Wir haben die wichtigsten Informationen in deinem Rundschreiben für alle Mitglieder zusammengefaßt, dass heute (01.06.) per Post verschickt wurde.
Die Hygienebedingungen gelten entsprechend auch für den Arbeitstag am Samstag, dem 5.06.2021, ab 9:00 Uhr.
Voraussichtlich wird Training auf unseren Schießstandanlagen dann ab Sonntag, dem 06.06.2021 zu den bekannten Zeiten wieder stattfinden.