Mitgliederrundschreiben: Sport auf den Schießstandanlagen ist bald wieder zulässig

Am kommenden Freitag (04.06.) wird der Vorsrtand der Schießgesellschaft über die Rahmenbedingungen für den Trainingsstart auf den Schießstandanlagen des Vereins sprechen. Der Sport in Sporthallen und damit auch für die SG Hamm ist möglich, sobald die Inzidenzstufe 2 am 03.06.2021 erreicht ist. Zuvor müssen jedoch vom Verein die Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften und der Rückverfolgung getroffen werden. 

Eine besondere Hürde bleibt, dass die Schützen einen aktuellen Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine Immunierungsbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist oder den Impfnachweis  (einschließlich einer Frist von 14-Tage nach der letzten Impfung) vor dem Training vorlegen müssen.

Wir haben die wichtigsten Informationen in deinem Rundschreiben für alle Mitglieder zusammengefaßt, dass heute (01.06.) per Post verschickt wurde.

Die Hygienebedingungen gelten entsprechend auch für den Arbeitstag am Samstag, dem 5.06.2021, ab 9:00 Uhr.

Voraussichtlich wird Training auf unseren Schießstandanlagen dann ab Sonntag, dem 06.06.2021 zu den bekannten Zeiten wieder stattfinden.