Aktuelle Coronaschutzverordnung läßt kein Training zu - Inzidenz unter 50 für Sport in Sporthallen erforderlich
Deutsche Meisterschaften in München sollen stattfinden - bis zum Meldeschluss Mitte Juli kann Qualifikation erfolgen
Große Verärgerung über Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes durch die Bundesregierung

SG Hamm 20210515Niemand da - der Schießbetrieb ruht seit 200 Tagen!

 

Der Vorstand der Schießgesellschaft traf sich am 14.05.2021 erneut per Videokonferenz. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Planungen für einen möglichst schnellen Wiederbeginn des Trainingsbetriebes auf den Anlagen des Vereins. Allerdings sind die Aussichten derzeit noch denkbar schlecht, da die maßgebliche Inzidenz für Hamm noch über 100 liegt und damit das Sportverbot des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt. Erst bei einer Inzidenz unter 100 gibt die Coronaschutzverordnung des Landes wieder den Rahmen vor. Aber auch die aktuelle Verordnung vom 15.05.2021 läßt uns erst hoffen, wenn die Inzidenz mehr als 5 Tage lang unter 50 sinkt. Daran ist derzeit noch nicht zu denken, denn dies bedeutet, dass in einem Zeitraum von 7 Tagen durchschnittlich nicht mehr als 12 neue Fälle registriert werden dürfen.

Dennoch sind die Vorbereitungen getroffen worden, um schnell wieder öffnen zu können. U.a. wurde für die Kontaktverfolgung bereits die Luca-App eingerichtet. Nach dem aktuellen Stand müssen die Schützen zusätzlich einen Impf- oder Testnachweis vorweisen.

Der Deutsche Schützenbund will Ende August und Ende September die Deutschen Meisterschaften in München durchführen. Die Qualifikation ist bis Mitte Juli möglich. Dazu müssten dann auch die Stände wieder geöffnet werden können. Der Vorstand hofft, dass das Ende Juni oder Anfang Juli der Fall sein wird.

Die Planungen für die Durchführung einer Jahreshauptversammlung wurden ebenfalls begonnen. Sie soll voraussichtlich auf einem Samstag ab Mitte August auf der Wiese des Vereinsgeländes durchgeführt werden. Die Einladungen werden rechtzeitig per Post verschickt. 

Außerordentlich groß ist die Verärgerung des Vorstandes und vieler Schützen über den Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung zum Waffenrecht und wie mit den Sportschützen umgegangen wird. Im Eilverfahren, bewußt an den Schießsportverbänden vorbei, soll das Gesetz noch vor den Bundestagswahlen geändert werden, um den Behörden umfangreiche Auskünfte und Abfragen bei den Gesundheitsbehörden unter Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht zu ermöglichen. Die Situation und den Gesetzentwurf hat der Deutsche Schützenbund auf seiner Interseite veröffentlicht (siehe Artikel" DSB: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren : Gegen alle Bedenken auf Wahrung der bürgerlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte versucht die Bundesregierung durch die Vorlage eines Entwurfs „eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ (siehe Anhang) eine drastische Verschärfung des Waffenrechts noch in der alten Legislaturperiode durchzusetzen.").