Wolfgang Tönjann bleibt 1. Vorsitzender der Schießgesellschaft Hamm. In der Mitgliederversammlung gab es keinen Vorschlag für eine Nachfolge. Wolfgang Tönjann hatte dann einer Wiederwahl zugestimmt. Zusammen mit Uwe Nedza wird er den Verein weiterhin leiten.

20160617 Uwe WolfgamgWolfgang Tönjann (li.) und Uwe Nedza - Foto: SG Hamm

Bereits im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Schießgesellschaft Hamm am 18.03.2016 sollte die Wahl des 1. Vorsitzenden turnusgemäß durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt stand jedoch niemand zur Verfügung, so dass der Tagesordnungspunkt zurückgestellt werden musste. In der sehr gut besuchten außerordentlichen Mitgliederversammlung gab nun auch keinen neuen Kandidaten. Für den zweiten Vorsitzenden und Wahlleiter Uwe Nedza ergab sich trotzdem keine allzu schwierige Situation, da ihm Wolfgang Tönjann für diesen Fall seine Bereitschaft für eine erneute Wahl mitgeteilt hatte. Die Wahl war dann schnell und einstimmig vollzogen. Bereits nach 17 Minuten war die Versammlung beendet. Im Anschluss wurde die übrige Zeit für ein geselliges Beisammensein genutzt.

Wolfgang Tönjann ist bereits seit dem Jahr 1992 Mitglied des geschäftsführenden Vorstand und seit seit 2001 Vorsitzender der Schießgesellschaft. Uwe Nedza ist seit dem Jahr 2008 zweiter Vorsitzender. Zusammen mit Rudolf "Jenny" Jendrzejewski sind sie für das Bundesligateam zuständig. Nachdem Abstieg in die zweite Bundesliga werden sie nun das Team unterstützen und den erneuten Aufstieg in die Bundesliga anstreben.

Daneben sind im ältesten Sportverein der Stadt Hamm auch die Pflege, Instandhaltung und Erweiterung des umfangreichen Vereinsgeländes und der Schießstandanlagen nicht gerade unbedeutend. Das wichtigste ist aber die Ausübung des Schießsports mit den vielen Möglichkeiten bei der Schießgesellschaft Hamm.

Ein Schwerpunkt der Vorstandsarbeit der nächsten Zeit wird der Heranführung von interessierten und engagierten Mitgliedern an die Vorstandsarbeit sein. Geplant ist eine Satzungsänderung und die Erweiterung des Vorstandes um einen weiteren Stellvertreter für den 1. Vorsitzenden.